Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 L 542/03

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. je zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.


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