Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 8533/02

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 30.10.2002 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Landrats als Kreispolizeibehörde O vom 17.07.2002 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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