Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 5785/01

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage durch Einschränkung des Klageantrages sinngemäß zurückgenommen hat.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet war, der Klägerin bis zum 16. Oktober 2001 den Bauvorbescheid gemäß ihrem Antrag vom 21. September 1999 in der geänderten Fassung aus Februar 2001 zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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