Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 7208/02.A

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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