Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 9 L 1831/03

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5000,-- Euro festgesetzt.


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