Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 3305/03

Tenor

Herr E, wird beigeladen.

Der Antrag wird einschließlich des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,-- Euro festgesetzt.


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