Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 L 4054/03

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 500,00 Euro festgesetzt.

Die Entscheidung soll den Beteiligten wegen der Eilbedürftigkeit der Sache per Telefon / Telefax vorab bekannt gegeben werden.


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