Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 4009/03.A

Tenor

Die Klage wird auf Kosten der Kläger abgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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