Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 L 4736/03.A

Tenor

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - 16 K 9216/03.A - gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 9. Dezember 2003 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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