Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 1083/01

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E vom 19. Oktober 2000 und des Widerspruchsbescheides vom 23. Januar 2001 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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