Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 8986/02

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchbescheides des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. November 2002 verurteilt, die dienstliche Beurteilung der Klägerin vom 14. Mai 2002 aufzuheben und die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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