Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 K 222/02

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Zeit ab 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2005 Eingliederungshilfe in Form familienentlastender Dienste durch die Übernahme der laufenden Kosten für eine Fachpflegekraft der „M L" in Höhe von bis zu monatlich 3.150,00 Euro für bis zu 29 Stunden pro Woche zu gewähren. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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