Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 L 1168/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu je einem Siebtel mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 2.000 Euro festgesetzt.


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