Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 11126/98

Tenor

Die Klage wird abgewiesen, soweit sich die Hauptsache nicht durch den Tod der Klägerin zu 2. erledigt hat.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1. und die unbekannten Erben der Klägerin zu 2. je zur Hälfte.


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