Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 4163/03

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 5. Mai 2003 und seines Widerspruchsbescheides vom 26. Mai 2003 verpflichtet, dem Kläger Einsicht in den Verwaltungsvorgang „Amtskette des Bürgermeisters der Stadt E" zu gewähren mit der Maßgabe, dass etwa enthaltene personenbezogene Daten abzutrennen oder zu schwärzen sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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