Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 2244/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst und die übrigen Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 10.000,-- Euro festgesetzt.


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