Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 3103/04

Tenor

1. Dem Antragsgegner zu 1. wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Antragstellerin am heutigen 14. Oktober 2004 abzuschieben. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

2. Die Gerichtskosten tragen die Antragstellerin zu 3/4 und der Antragsgegner zu 1. zu 1/4. Die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu 1. tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner zu 1. jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 2. trägt die Antragstellerin.

3. Der Streitwert wird auf Euro 1.250,- festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.