Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 1653/04

Tenor

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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