Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 3391/04

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 00 vom 1. Dezember 2003 ausgeschriebene Justizamtsrat/-rätin-Stelle (Rechtspfleger/-innen, die überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels wahrnehmen) im Landgerichtsbezirk X mit der Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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