Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 433/05

Tenor

Der Antragsteller trägt die Kosten des in der Hauptsache erledigten Teils des Verfahrens.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird bis zur teilweisen Erledigung der Hauptsache auf 3.125,00 Euro und für die Zeit danach auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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