Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 38 K 1571/05.BDG

Tenor

Der Antrag, dem Antragsteller für die Zeit vom 1. Juni 2005 an für die Dauer von weiteren sechs Monaten einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 75 v. H. des erdienten Ruhegehalts erneut zu bewilligen, wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.


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