Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 L 1113/05.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 2547/05.A gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 31. Mai 2005 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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