Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 L 962/05

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 18. Mai 2005 gegen die dem Beigeladenen erteilten Baugenehmigungen des Antragsgegners vom 24. Januar 2005 zum Neubau von vier Einfamilien-Reihenhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken G1 und G2 (postalisch: Uweg 41, 41a, 41b und 41c) in O und gegen die dem Beigeladenen erteilten Befreiungsbescheide des Antragsgegners von 24. Januar 2005 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird auf 20.000,- Euro festgesetzt.


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