Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 3150/04

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt ein Dreizehntel der bis zur teilweisen Erledigung der Hauptsache entstandenen Kosten, die Klägerin trägt die übrigen Kosten des Rechtsstreits.


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