Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 249/05

Tenor

Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E vom 30. September 2004 und des Widerspruchsbescheides derselben Behörde vom 16. Dezember 2004 verpflichtet, der Klägerin für vier in der Zeit von Dezember 2003 bis April 2004 geleistete zusätzliche Unterrichtsstunden eine Mehrarbeitsvergütung in Höhe von 98,96 Euro zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land zu 14 Prozent, die Klägerin zu 86 Prozent.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und das beklagte Land dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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