Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 9 L 1535/05

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 7. Juli 2005 gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 24. Mai 2005 wird angeordnet.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Bauarbeiten zur Ausführung des genehmigten Vorhabens mit Ausnahme von Arbeiten zur Sicherung der Baustelle gegen Witterungseinflüsse unverzüglich durch eine für sofort vollziehbar erklärte Ordnungsverfügung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens stillzulegen.

Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000,-- Euro festgesetzt.


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