Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 9 K 999/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht Beklagter bzw. Beigeladene vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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