Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1619/05

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den entsprechend der Dienstpostenausschreibung Nr. 13/2005 zum 1. Juni 2005 beim Versorgungsamt X zu besetzenden Dienstposten einer Gruppenleiterin/eines Gruppenleiters der Gruppe 1 (Personal) in der Abteilung 1 (Besoldungsgruppe A 11 BBesO oder Vergütungsgruppe III/IVa BAT) nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen jeweils die Hälfte der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin. Im übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.