Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 L 1960/05

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, das Angebot der Antragstellerin zu der öffentlichen Ausschreibung nach der VOB/A unter der Vergabe-Nr. ST 00000 für Landschaftsbauarbeiten an der Baumaßnahme „Kreisaltersheim L - Erweiterungsbau und Aufenthaltsraum" wieder zuzulassen und den Zuschlag nicht ohne vollumfängliche Berücksichtigung des Angebots der Antragstellerin zu erteilen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Der Tenor soll den Beteiligten vorab telefonisch oder per Telefax bekannt gegeben werden.


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