Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1859/05

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 2 K 4110/05 - gegen die mit Bescheid der Bezirksregierung E vom 7. Juli 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17. August 2005 verfügte vorzeitige Versetzung des Antragstellers in den Ruhestand wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 12.973,35 Euro festgesetzt.


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