Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 1913/05.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 13 K 4399/05.A gegen Ziff. 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30. September 2005 wird angeordnet, soweit darin die Ausreisefrist auf eine Woche festgesetzt wird.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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