Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 1844/05

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Beihilfebescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 24. Februar 2005 und des Widerspruchsbescheides derselben Behörde vom 20. April 2005 verpflichtet, dem Kläger zu den Aufwendungen für das Präparat Caverject Amp. in Höhe von 343,50 Euro gemäß Rezepten vom 29. November 2004 und 21. Dezember 2004 eine Beihilfe in Höhe von 240,45 Euro zu gewähren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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