Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 L 2219/05.A

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21.11.2005 (1 K 5138/05.A) aufschiebende Wirkung hat.

Die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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