Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 2080/05

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Widerspruch gegen den Bescheid der Oberfinanzdirektion E vom 31. Mai 2005 bis zum 15. November 2005 aufschiebende Wirkung hat.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird auf 8.466,32 Euro festgesetzt.


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