Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 42/06

Tenor

Das beklagte Land wird unter entsprechend teilweiser Aufhebung des Beihilfebescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung O vom 2. November 2005 und des Widerspruchsbescheides derselben Behörde vom 5. Dezember 2005 verpflichtet, dem Kläger zu den Aufwendungen für das Präparat Levitra 20mg FTbl 4 St in Höhe von 53,31 Euro gemäß Rezept vom 4. Oktober 2005 eine Beihilfe in Höhe von 37,32 Euro zu gewähren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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