Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 K 2277/04

Tenor

Der Bescheid der Oberbürgermeisterin der Stadt N1 vom 21. Juli 2003 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung E1 vom 26. Februar 2004 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Anträge des Klägers vom 29., 30. und 31. Januar 2003 auf Erteilung je einer Genehmigung zur Wahrnehmung von Aufgaben des Krankentransports mit zwei Krankentransportwagen und einem Rettungswagen im Stadtgebiet der Stadt N1 nach der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Die Kostentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.


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