Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 3305/05

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 24. Januar 2005 und des Widerspruchsbescheides vom 20. Juni 2005 verpflichtet, den Elternbeitrag für die Zeit von Januar 1999 bis Juli 2000 auf 0,00 Euro (0,00 DM) festzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Voll-streckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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