Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 7646/03

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Es wird festgestellt, dass die Besoldung des Klägers in der Zeit vom 18. November 2002 bis zum 31. Dezember 2005 verfassungswidrig zu niedrig angesetzt ist.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 35 %, die Beklagte zu 65 %.

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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