Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 2233/05

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Beigeladenen zu 2. in eine der im Justizministerialblatt Nr. 1 vom 1. Januar 2005 ausgeschriebenen Stellen Regierungsdirektor/in (A 15) - Dezernent/in in der Vollzugsabteilung - bei dem Landesjustizvollzugsamt Nordrhein-Westfalen zu befördern, solange über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts nicht erneut entschieden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte, die Antragstellerin darüber hinaus auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Der Beigeladene zu 2. trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auf Euro 2.500,-- festgesetzt.


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