Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 11 L 1628/06

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Einberufungsbescheid des Kreiswehrersatzamtes X1 vom 3. August 2006 und den Widerspruchsbescheid der Wehrbereichsverwaltung X vom 22. August 2006 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Die Beschlussformel soll den Beteiligten vorab fernmündlich mitgeteilt werden.


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