Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 L 1338/06

Tenor

Das Verfahren wird hinsichtlich des Antragstellers zu 1. eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag einschließlich des Begehrens auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird bis zur teilweisen Antragsrücknahme auf 7.500,- Euro, danach auf 6.250,- Euro festgesetzt.


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