Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 7158/04

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung N vom 7. Oktober 2004 verurteilt, die dienstliche Beurteilung der Klägerin durch die Bezirksregierung N vom 12. Mai 2004 aufzuheben und die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts für den Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis zum 1. April 2002 erneut dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem beklagten Land wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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