Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 L 2041/06

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und der Beigeladenen zu 2. sind nicht erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.

Wegen der Eilbedürftigkeit der Sache soll die Entscheidung den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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