Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 L 373/07

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Informationsstandes, bestehend aus einem Info-Tisch, zwei Sonnenschirmen, Stellschildern sowie Werbematerial, auf einer Fläche der I Straße von ca. 10 qm für Samstag, den 10. März 2007, 11.00 - 16.00 Uhr, zu erteilen, wobei die Antragsgegnerin nicht auf die Zuweisung eines Standplatzes in Höhe L beschränkt ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.