Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 5293/06

Tenor

Der Beitragsbescheid des Beklagten vom 16. Februar 2006 und des-sen Widerspruchsbescheid vom 11. September 2006 werden aufge-hoben, soweit von den Klägern ab Mai 2006 ein Elternbeitrag erhoben wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen 3/5, der Beklagte trägt 2/5 der Kosten des Verfah-rens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Si-cherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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