Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 3205/06.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 24. April 2006 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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