Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 K 3507/05

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 21. Januar 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Juli 2005 verpflichtet, der Klägerin eine Berufsunfähigkeitsrente auf Zeit vom 1. November 2004 bis zum 31. Oktober 2005 in satzungsgemäßer Höhe zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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