Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 4651/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Ablehnungsbescheides vom 11. April 2006 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksre-gierung E vom 9. August 2006 verpflichtet, dem Kläger auf dessen Antrag vom 20. Oktober 2005 einen positiven planungsrecht¬lichen Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tief¬garage auf dem Grundstück Bweg 57 in E (G1) zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor-her Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Zuziehung des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Vorver-fahren war notwendig.


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