Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 9 K 6258/06

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die am 13. Mai 2005 beantragte Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück in F, T 00 (G1), zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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