Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 4235/06

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es von den Beteiligten in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 70,00 Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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